Herzlich Willkommen beim Mieterverein Nordenham und Umgebung e. V. im Deutschen Mieterbund.
Der Mieterverein Nordenham und Umgebung e. V. ist ein eingetragener Verein.
Wir helfen unseren Mitgliedern kompetent bei allen Fragen zum Thema Miete.
Der Mieterverein Nordenham und Umgebung e. V. ist dem Deutschen Mieterbund angeschlossen. Sie werden durch eine starke Gemeinschaft vertreten.
Der Mieterverein Nordenham e. V. ist der DMB Rechtsschutzversicherung angeschlossen. Angst vor einem Prozess gibt es nicht mehr, wenn es um die Durchsetzung berechtigter Ansprüche aus dem Mietvertrag der vom Mitglied selbst bewohnten Wohnung geht.
Was leistet die DMB Rechtsschutzversicherung?
Sie übernimmt im Fall der gerichtlichen Auseinandersetzung die notwendigen Kosten bis zu € 15.000,00 in jedem einzelnen Versicherungsfall. Dabei werden folgende Kosten und Gebühren ersetzt:
- die gesetzliche Vergütung des eigenen Anwalts
- die gesetzliche Vergütung des Gegenanwalts
- die Gerichtskosten einschliesslich etwaiger Zeugen- und Gutachtergebühren
Welche Wartefrist gilt?
Während die Rechtsberatung ab sofort gewährt wird, d. h. vom Eintritt an, müssen die Mitglieder im Falle eines Prozesses eine 3monatige Wartezeit einhalten.
Kostenschutz kann also nur gewährt werden, wenn der Streitfall aus dem der Prozess entsteht, 3 Monate nach Beginn der Mitgliedschaft bzw. Beitritt zur Rechtsschutzversicherung begonnen hat.
Wer ist Vertragspartner der Mietrechtsschutzversicherung?
Vertragspartner der DMB Mietrechtsschutzversicherung ist ausschließlich der Mieterverein Nordenham und Umgebung e. V. Die einzelnen Mitglieder des Vereins sind die „versicherten Personen“.
Für wen gilt die Mietrechtsschutzversicherung?
Versichert sind alle Prozesse aus Streitigkeiten im Rahmen des Wohnraummietverhältnisses, also Probleme zwischen Vermieter und Mieter bzw. Untermieter und Pächter. Hierunter fallen nicht die Streitigkeiten mit Wohnungsnachbarn oder Verwaltungsbehörden. Es kommen nur mietrechtliche Anspruchsgrundlagen in Betracht. Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, zusätzlich gemietete Garagen u. a. sind nur dann versichert, wenn sie der Rechtsschutzversicherung zusätzlich gemeldet und von dieser akzeptiert worden sind.



